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SHV übt deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsstabilität

Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) erkennt den Handlungsbedarf angesichts der prognostizierten Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings geeignet, hier eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln, insbesondere da der Fachkräftemangel in den Heilmittelberufen vollkommen unberücksichtigt bleibt.

Für den Heilmittelbereich schlägt das Ministerium die Abschaffung der Mehraufwandspauschale im Rahmen der Blankoverordnung als auch die Rückkehr zur sogenannten Grundlohnsummenbindung vor. Letzteres impliziert, dass die Vergütungen prozentual nur noch maximal in derselben Höhe steigen dürfen, wie die GKV-Beitragseinnahmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll diese Obergrenze für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen zusätzlich um ein Prozent abgesenkt werden.

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Neuigkeiten vom VPT Verband

SHV übt deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsstabilität

Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) erkennt den Handlungsbedarf angesichts der prognostizierten Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings geeignet, hier eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln, insbesondere da der Fachkräftemangel in den Heilmittelberufen vollkommen unberücksichtigt bleibt.

Für den Heilmittelbereich schlägt das Ministerium die Abschaffung der Mehraufwandspauschale im Rahmen der Blankoverordnung als auch die Rückkehr zur sogenannten Grundlohnsummenbindung vor. Letzteres impliziert, dass die Vergütungen prozentual nur noch maximal in derselben Höhe steigen dürfen, wie die GKV-Beitragseinnahmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll diese Obergrenze für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen zusätzlich um ein Prozent abgesenkt werden.

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