Zentrales Element der Kritik ist die vorgesehene Koppelung der Vergütung an die Grundlohnsumme, die zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll (GLS – 1 Prozent). Der SHV bewertet dies als massiven Eingriff, der faktisch zu einer doppelten Belastung der Praxen führt. Diese Regelung droht die mühsam erkämpften Fortschritte der letzten Jahre – insbesondere die durch das TSVG und HHVG erreichten Nachholeffekte nach jahrelanger Unterfinanzierung – wieder rückabzuwickeln. Eine Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung würde die Heilmittelpraxen von der realen Kostenentwicklung entkoppeln und die wirtschaftliche Praxisführung sowie die Attraktivität der Berufe im Angesicht des Fachkräftemangels massiv untergraben.