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SHV warnt nach BMG-Anhörung: Geplante Sparmaßnahmen gefährden die ambulante Versorgung strukturell

Im Nachgang der Anhörung zum GKV-Stabilisierungsgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 20. April2026 zeigt sich der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) tief besorgt über die geplante Ausrichtung der Gesundheitspolitik. Bei dem Termin, der aufgrund des massiven Diskussionsbedarfs zeitlich deutlich überzogen wurde, vertrat die SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT) die Interessen der Heilmittelerbringer. Die Anhörung verdeutlichte entgegengesetzte Positionen: Während die Krankenkassen die Sparvorgaben als notwendig und sachgerecht begrüßten, warnten nahezu alle Leistungserbringer einhellig vor einer drohenden Versorgungsgefährdung.

Zentrales Element der Kritik ist die vorgesehene Koppelung der Vergütung an die Grundlohnsumme, die zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll (GLS  – 1 Prozent). Der SHV bewertet dies als massiven Eingriff, der faktisch zu einer doppelten Belastung der Praxen führt. Diese Regelung droht die mühsam erkämpften Fortschritte der letzten Jahre – insbesondere die durch das TSVG und HHVG erreichten Nachholeffekte nach jahrelanger Unterfinanzierung – wieder rückabzuwickeln. Eine Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung würde die Heilmittelpraxen von der realen Kostenentwicklung entkoppeln und die wirtschaftliche Praxisführung sowie die Attraktivität der Berufe im Angesicht des Fachkräftemangels massiv untergraben.

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Neuigkeiten vom VPT Verband

SHV warnt nach BMG-Anhörung: Geplante Sparmaßnahmen gefährden die ambulante Versorgung strukturell

Im Nachgang der Anhörung zum GKV-Stabilisierungsgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 20. April2026 zeigt sich der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) tief besorgt über die geplante Ausrichtung der Gesundheitspolitik. Bei dem Termin, der aufgrund des massiven Diskussionsbedarfs zeitlich deutlich überzogen wurde, vertrat die SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT) die Interessen der Heilmittelerbringer. Die Anhörung verdeutlichte entgegengesetzte Positionen: Während die Krankenkassen die Sparvorgaben als notwendig und sachgerecht begrüßten, warnten nahezu alle Leistungserbringer einhellig vor einer drohenden Versorgungsgefährdung.

Zentrales Element der Kritik ist die vorgesehene Koppelung der Vergütung an die Grundlohnsumme, die zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll (GLS  – 1 Prozent). Der SHV bewertet dies als massiven Eingriff, der faktisch zu einer doppelten Belastung der Praxen führt. Diese Regelung droht die mühsam erkämpften Fortschritte der letzten Jahre – insbesondere die durch das TSVG und HHVG erreichten Nachholeffekte nach jahrelanger Unterfinanzierung – wieder rückabzuwickeln. Eine Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung würde die Heilmittelpraxen von der realen Kostenentwicklung entkoppeln und die wirtschaftliche Praxisführung sowie die Attraktivität der Berufe im Angesicht des Fachkräftemangels massiv untergraben.

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