Bis zur nächsten Bundestagswahl hat die Bundesregierung noch einiges auf ihrer To-do-Liste stehen: Die gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben zum Direktzugang oder die Einleitung und Umsetzung des Gesetzesvorhabens zum Physiotherapieberufereformgesetz (PhyThBRefG) und die Vorbereitung der weiteren Reformen der Berufsgesetze der Heilmittelerbringer – sind nur einige Beispiele politischer Ziele, die die Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgeschrieben hatte. Noch ist Zeit diese angekündigten Projekte umzusetzen.
Darüber hinaus beschäftigen die Heilmittelerbringer weitere Themen, wie beispielsweise die überbordende Bürokratie in den Praxen. Eine Abschaffung der Prüfpflicht für Verordnungen oder auch ein Wegfall der Pflicht, die Zuzahlung in den Praxen einzuziehen, wären Maßnahmen, die die Heilmittelerbringer spürbar entlasten und mehr Zeit für die Therapie der Patientinnen und Patienten schaffen könnten.